Freihalten des vorhandenen Sichtraumes
. Bei Eisenbahnkreuzungen, die durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus gesichert sind, ist der vorhandene Sichtraum gemäß und von dauerhaften Sichthindernissen freizuhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Freihalten des vorhandenen Sichtraumes
. Bei Eisenbahnkreuzungen, die durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus gesichert sind, ist der vorhandene Sichtraum gemäß und von dauerhaften Sichthindernissen freizuhalten.