Zusatztafeln
. Ergänzend zu den Sicherungseinrichtungen gemäß sind in den in dieser Verordnung bestimmten Fällen folgende Zusatztafeln anzubringen:
a) Zusatztafel „Richtungspfeil“;
b) Zusatztafel „auf Züge achten“;
c) Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“.
