2. Hauptstück
Interoperabilität des Eisenbahnsystems
1. Abschnitt
Allgemeines
Interoperabilität
. Unter Interoperabilität versteht man die Eignung eines Eisenbahnsystems für einen sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den dafür erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird.
