Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gültigkeit und Erneuerung der Sicherheitsgenehmigung

. Die Sicherheitsgenehmigung ist mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren zu versehen. Sie ist auf Antrag des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dem die im angeführten Nachweise beizulegen sind, von der Behörde zu erneuern, wenn die im angeführten Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Soweit ihre Erneuerung bis spätestens vier Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt wird, gilt die jeweilige Sicherheitsgenehmigung bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag auf ihre Erneuerung als weiterhin erteilt.