. Auf das gerichtliche Verfahren über die Festsetzung der Entschädigung und auf deren Leistung sind die bis 35 anzuwenden.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Auf das gerichtliche Verfahren über die Festsetzung der Entschädigung und auf deren Leistung sind die bis 35 anzuwenden.