Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung

. Personenbefördernde Züge sind mit Mitteln für die erste Hilfeleistung auszurüsten.