Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen

. Werden Bauarbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen durchgeführt, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitsmittel in den Gefahrenraum der Gleise geraten können, so sind die erforderlichen Maßnahmen gemäß , 25a, 26, 26a, 26b und 32 durchzuführen.