Laderampen
. (1) Laderampen müssen möglichst nahe beim Gleis angeordnet sein.
(2) Laderampen müssen mit anschließenden Bedienungsräumen durch Abgänge verbunden sein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Laderampen
. (1) Laderampen müssen möglichst nahe beim Gleis angeordnet sein.
(2) Laderampen müssen mit anschließenden Bedienungsräumen durch Abgänge verbunden sein.