. Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „international tätiger Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „international tätiger Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.