Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbot der Verwendung der Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ als Berufsbezeichnung und in der Werbung

. Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.