Sinngemäße Anwendung des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes
. Im Übrigen ist auf die Eignungsprüfung das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sinngemäße Anwendung des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes
. Im Übrigen ist auf die Eignungsprüfung das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz sinngemäß anzuwenden.