Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Innerhalb eines Kehrbezirkes dürfen nur jene Rauchfangkehrerunternehmungen Kehrarbeiten ausführen, deren Gewerbebetriebe in diesem Kehrbezirk ihren Standort haben; nur in Fällen dringender Not können Rauchfangkehrerunternehmungen eines Kehrbezirkes außerhalb ihres Bezirkes zur aushilfsweisen Arbeitsleistung herangezogen werden (.).