Übergangsbestimmung zum Auslaufen der Hauptschule und der Einführung der Mittelschule
. Für Übertrittsbewerberinnen und Übertrittsbewerber an allgemeinbildenden höheren Schulen, die die Hauptschule bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/19 oder eine Neue Mittelschule bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/20 erfolgreich abgeschlossen haben, gilt in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2020.
