Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urkunden

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat dieser Vereinbarung am 26. Jänner 1995 gemäß Artikel 83 Abs. 2 L-VG die Zustimmung erteilt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem am 15. Juni 1995 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung gemäß über die Einsparung von Energie, kundgemacht im LGBl. Nr. 32/1980, außer Kraft.