Geschäftsordnung
. Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte kann der Bundesjugendbeirat in einer Geschäftsordnung festlegen. Sie bedarf der Genehmigung des Bundeskanzlers.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsordnung
. Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte kann der Bundesjugendbeirat in einer Geschäftsordnung festlegen. Sie bedarf der Genehmigung des Bundeskanzlers.