Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung sowie die Anlage 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die §§ 91 bis 98 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

(3) , , und 7, und 5 bis 9, sowie die Anlage 1 und Anlage 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt .