Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Brauchbarkeit von Jagdhunden

Ein Jagdgebrauchshund (Jagdhund) hat die in angeführten Voraussetzungen zu erfüllen und die in angeführten Eigenschaften bei einer Brauchbarkeitsprüfung nachzuweisen.