Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.