Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stellungnahme der Bezirksvertretungen

. Soweit in den Aufgabenbereich des Rates fallende Angelegenheiten wesentliche Interessen eines Bezirkes berühren, ist der Bezirksvertretung dieses Bezirkes Gelegenheit zu geben, innerhalb von sechs Wochen Stellung zu nehmen.