Öffnungszeiten
. Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen werktags, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, mindestens jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Öffnungszeiten
. Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen werktags, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, mindestens jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein.