Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER UND PERSONEN MIT STÄNDIGEM WOHNSITZ IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Österreichische Staatsbürger und Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in , (1) (a), (b) mit den darin vorgesehenen Einschränkungen, (c) und (d) sowie (1) (a), (b) und (c) angeführten Privilegien und Immunitäten.