Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Geschäfte des Gestaltungsbeirates sind je nach dem Rechtsträger, für den sie eingerichtet sind ( bis d) vom Magistrat der Stadt Salzburg, von der Bezirkshauptmannschaft, vom Gemeindeamt bzw. von der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes zu besorgen.