Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Entscheidung in den Angelegenheiten der Bodenreform steht für alle Verwaltungsbezirke des Landes Burgenland dem Amt der Landesregierung zu, bei dem diese Angelegenheiten unter der Bezeichnung „Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde” zusammengefasst werden.