. Unter der Leitung und Aufsicht der Oberlandesgerichte stehen die in ihren Sprengeln eingerichteten Gerichtshöfe erster Instanz und die diesen zugewiesenen Bezirksgerichte.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Unter der Leitung und Aufsicht der Oberlandesgerichte stehen die in ihren Sprengeln eingerichteten Gerichtshöfe erster Instanz und die diesen zugewiesenen Bezirksgerichte.