Mitteilungen
Alle die Vereinbarung betreffenden Mitteilungen sind an die Verbindungsstelle der Bundesländer zu richten, die hievon unverzüglich alle Länder benachrichtigt.
Die Vereinbarung tritt gemäß am 19. September 1978 in Kraft.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Vereinbarung tritt gemäß am 19. September 1978 in Kraft.