Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilungen

Alle die Vereinbarung betreffenden Mitteilungen sind an die Verbindungsstelle der Bundesländer zu richten, die hievon unverzüglich alle Länder benachrichtigt.

Die Vereinbarung tritt gemäß am 19. September 1978 in Kraft.