Anwendungsbereich
. Die nachstehenden Lehrveranstaltungen sind in die einzelnen Gruppen von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen gemäß bis 3 des Lehrbeauftragtengesetzes nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sowie in den Fällen der und 3 nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Einstufung der Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Hochschul-Einstufungsverordnung), BGBl. II Nr. 258/2007, einzureihen.
