Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Abschnitt

Berufsfamilie Pädagogik

Pädagogische Kinderstationsbetreuerinnen bzw. Kinderstationsbetreuer

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagogische Kinderstationsbetreuerinnen bzw. Kinderstationsbetreuer“ ist eine fachlich einschlägige Reifeprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung.