Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1979 in Kraft.

(2) tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

(3) Die in bis 6 und Abs. 3 Z 1 vorgesehenen Befreiungen werden rückwirkend ab 1. Jänner 1973 gewährt.