Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Modellfunktion Assistenz

(1) Die Modellfunktion Assistenz umfasst grundsätzlich die Ausführung von Routine-Aufgaben sowie Hilfstätigkeiten nach klaren schematischen Vorgaben. In anspruchsvolleren Ausprägungen sind dabei bei der Bearbeitung der Aufgaben nach den vorgegebenen Richtlinien Ermessensentscheidungen zu üben.

(2) Im Einkommensband 4 und 5 kann der Aufgabenbereich bis zum Ausmaß von 49 % auch Sachbearbeitungsaufgaben () umfassen.