Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Einzelne Modellfunktionen

1. Unterabschnitt

Verwaltungsbereich

Modellfunktion Führung

Die Modellfunktion Führung umfasst fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiterin oder Leiter einer Organisationseinheit). Die Führung umfasst die selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der nach den Organisationsvorschriften zugewiesenen Aufgabengebiete.