Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Die Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst den Einsatz als qualifizierte Mitarbeiterin oder qualifizierter Mitarbeiter im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (allgemeine Pflege, Pflege von Kinder- und Jugendlichen, psychiatrische Krankenpflege) im eigen-, mit- und interdisziplinären Tätigkeitsbereich. Erforderlich ist die Absolvierung einer dreijährigen Krankenpflegeschulausbildung bzw eines dreijährigen Bachelorstudiums sowie das Diplom gemäß .