Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Modellfunktion Pflegedienstleitung

Die Modellfunktion Pflegedienstleitung umfasst die Leitung des Pflegedienstes über mehrere Stationen. Erforderlich ist ein fachspezifischer, nicht konsekutiver Masterabschluss oder Bachelorabschluss oder konsekutiver Masterabschluss. Nachzuweisen ist zudem die Sonderausbildung für Führungsaufgaben gemäß oder eine gleichwertige Ausbildung ( und ).