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Nähere Bestimmungen über die Ausfertigung der Legitimationen können von den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern getroffen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Nähere Bestimmungen über die Ausfertigung der Legitimationen können von den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern getroffen werden.