. Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.