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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 245/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 101 Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:

. Die Verrechnung nach den §§ 78 bis 86 des BHG hat für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 in Euro zu erfolgen.

. Die Kassenabrechnungen gemäß können für das Finanzjahr 2001 noch in Schilling erfolgen. Ab dem Finanzjahr 2002 sind diese nur mehr in Euro zu erstellen.

. Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß und können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.

. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 245/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.08.2001

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, § 4

BGBl. II Nr. 245/2001

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