Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gegenüber dem jeweiligen Land mit dem gemäß erfolgten Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des ihm insgesamt gewährten Bundeszuschusses außer Kraft.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gegenüber dem jeweiligen Land mit dem gemäß erfolgten Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des ihm insgesamt gewährten Bundeszuschusses außer Kraft.