Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vereinbarung gemäß über eine Änderung der Vereinbarung gemäß über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 47/2013, wird gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2013 gegenüber den Ländern Salzburg und Wien wirksam.