Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 53/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß über eine Änderung der Vereinbarung gemäß über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 47/2013, wird gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2013 gegenüber den Ländern Salzburg und Wien wirksam.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.