. Nachstehende Personen zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß des Bundespflegegeldgesetzes:
Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses auf Grund der Pensionsordnung 1982 für die Angestellten der Wiener Börsekammer.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Nachstehende Personen zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß des Bundespflegegeldgesetzes:
Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses auf Grund der Pensionsordnung 1982 für die Angestellten der Wiener Börsekammer.