. Bringen die im genannten Personen bis 30. Juni 2000 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2000 – zu leisten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bringen die im genannten Personen bis 30. Juni 2000 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2000 – zu leisten.