Die Bestimmungen des Tierseuchenkassengesetzes hinsichtlich Beitragspflicht und Leistungen sind auch für Schafe anzuwenden.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen des Tierseuchenkassengesetzes hinsichtlich Beitragspflicht und Leistungen sind auch für Schafe anzuwenden.