Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang der Pflichtversicherung

. Die Pflichtversicherung der im genannten Personengruppe erstreckt sich auf die Unfall- und Pensionsversicherung, die Pflichtversicherung der im und 3 genannten Personengruppen erstreckt sich auf die Pensionsversicherung.