Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe und Laufzeit des Eigenmittelersatzdarlehens zur Finanzierung des begehrten Baukostenbeitrages

. (1) Bei nach §§ 12 und 14 WWFSG 1989 geförderten Miet- und Eigentumswohnungen beträgt das Eigenmittelersatzdarlehen für die Finanzierung des begehrten Baukostenbeitrages bis zu maximal:

 

12,5 %

7,5 %

5 %

2,5 %

wenn das Jahreseinkommen bei einer Haushaltsgröße von

der angemessenen Gesamtbaukosten

einer Person

26.740 Euro

36.090 Euro

40.370 Euro

44.650 Euro

zwei Personen

39.850 Euro

53.790 Euro

60.170 Euro

66.540 Euro

drei Personen

45.090 Euro

60.870 Euro

68.080 Euro

75.300 Euro

vier Personen

50.330 Euro

67.940 Euro

75.990 Euro

84.050 Euro

für jede weitere Person

2.930 Euro

3.950 Euro

3.950 Euro

3.950 Euro

nicht übersteigt. Die genannten Beträge vermindern oder erhöhen sich in dem Maß, das sich aus dem Verhältnis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index für Juni des laufenden Jahres zum Indexwert Juni 2024 ergibt. Die so veränderten Beträge gelten ab 1. Jänner des folgenden Jahres.

(2) Die Laufzeit des Eigenmittelersatzdarlehens beträgt bei einem Darlehen im Ausmaß von

1. 12,5 vH der angemessenen Gesamtbaukosten maximal 25 Jahre.

2. 7,5 vH der angemessenen Gesamtbaukosten maximal 20 Jahre.

3. 5,0 vH der angemessenen Gesamtbaukosten maximal 15 Jahre.

4. 2,5 vH der angemessenen Gesamtbaukosten maximal 10 Jahre.