Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmungen

. Für Stellen, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des , BGBl. I Nr. 115/2010, ein Verfahren gemäß des Akkreditierungsgesetzes anhängig war, verlängert sich die Frist zur Setzung von Maßnahmen gemäß auf 3 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.