Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Das nachstehende Entwertungszeichen ist anzuwenden, wenn einem bereits geeichten Meßgerät die Verkehrsfähigkeit entzogen werden soll und die Stempelung nicht ganz beseitigt wird:

Abbildung aus dem RIS-Dokument