Der Präsident des Landtages und der Landeshauptmann sind auf Grund dieses Gesetzes mit dem Tage ihrer Wahl Inhaber der höchsten Stufe des Ehrenzeichens.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Präsident des Landtages und der Landeshauptmann sind auf Grund dieses Gesetzes mit dem Tage ihrer Wahl Inhaber der höchsten Stufe des Ehrenzeichens.