. Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.