Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Für 25jährige und 40jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Wiener Feuerwehr- und Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen geschaffen.

(2) Das Ehrenzeichen führt den Namen „Medaille für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen". Es wird in gesonderter Ausstattung für eine 25jährige und für eine 40jährige verdienstvolle Betätigung auf diesem Gebiete verliehen.