D. Nichtigkeit der Ehe
I. Nichtigkeitsgründe
. Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
D. Nichtigkeit der Ehe
I. Nichtigkeitsgründe
. Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.