Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1938 in Kraft. Die Vorschriften des und 3, des , des und des treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1938 in Kraft. Die Vorschriften des und 3, des , des und des treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.