Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vierter Abschnitt

Schlußbestimmungen

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1938 in Kraft. Die Vorschriften des und 3, des , des und des treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.